Beratung von Aufsichtsräten / Verwaltungsräten

Aufsichtsräte und Verwaltungsräte in Krankenhäusern sind in der Regel ehrenamtlich und interprofessionell besetzt. Die wenigsten Mitglieder haben aus ihrem beruflichen Kontext unmittelbare Kenntnisse aus der „Kliniken Welt“. Die sehr komplexen Fragestellungen für Krankenhäuser, die von Bundesrecht, Landesrecht und teilweise von lokalen Vorgaben geprägt werden, sind für die Mitglieder dieser Gremien oft nicht leicht einschätzbar.

Hinzu kommt häufig, dass das Aufsichtsgremium und der Vorstand bzw. Geschäftsführer nicht die „gleiche Sprache“ sprechen.

Diese Situation führt oft dazu, dass die Beaufsichtigung der operativen Führung durch den Aufsichtsrat/Verwaltungsrat sehr schwierig wird. Diese Situation in Verbindung mit der sehr angespannten ökonomischen Lage vieler Kliniken kann zu kritischen Situationen für das Unternehmen führen.

Lösungsansatz

► Erörterung aller aufgelaufenen Probleme, die der Aufsichtsrat mit „seinem“ Vorstand/Geschäftsführer hat. Klärung diverser Fachtermini. Bearbeitung der Fragen, die der Aufsichtsrat gerne dem Vorstand stellen möchte. Ggf. Erarbeitung der Inhalte, die der Aufsichtsrat an den Vorstand zu geben beabsichtigt.